Skater oder Radfahrer - wer hat Vorfahrt?

Die Flaeming-Skate ist als Fahrradstraße gekennzeichnet.

Auf Fahrradstraßen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) über die Benutzung von Fahrbahnen.

Für Fahrradstraßen das Wichtigste

Möglichst weit rechts fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, sondern auch beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Abweichend davon gilt

  1. Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch Zusatzschild zugelassen ist.
  2. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren, d.h. Anhalten ohne scharfes Bremsen.
  3. Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren.
  4. Für Skater ist besonders wichtig zu wissen, dass sie nach der StVO Fußgänger sind und sich auf der Fahrradstraße wie auf einer sonstigen Fahrbahn zu verhalten haben. Das heißt, sie müssen als Fußgänger den äußeren Fahrbahnrand benutzen, weil keine gesonderten Gehwege vorhanden sind.
  5. Skater haben niemals Vorfahrt - weder gegenüber dem Fahrradverkehr noch gegenüber anderen zugelassenen Kraftfahrzeugen! Auch dann nicht, wenn Fahrzeuge aus einer Nebenstraße die Fahrradstraße queren wollen. Das ist ein maßgeblicher Unterschied der Skater zu den Radfahrern.

    Daher werden alle Nutzer der Flaeming-Skate - Skater wie Radfahrer und Kraftfahrer – um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme gebeten. Dann wird der Ausflug auch zu einem wunderbaren Erlebnis.

    Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen!


    Ihr Straßenverkehrsamt

    Kontakt

    Landkreis Teltow-Fläming
    Straßenverkehrsamt

    Anschrift
    Am Nuthefließ 2
    14943 Luckenwalde
    Telefon
    (03371) 608-2701
    Fax
    (03371) 608-9080
    Website
    www.teltow-flaeming.de

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten
    Mo. 9.00 bis 12.00 und
    13.00 bis 15.00 Uhr
    Di. 9.00 bis 12.00 und
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    Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr